Verbrennen von Gartenabfällen …

  • Beitrags-Kategorie:Gribow

ist unter Bedingungen erlaubt:

Das Verbrennen der Pflanzenabfälle auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken ist nur in den Monaten März und Oktober gestattet. In dieser Zeit darf immer werktags zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr jeweils 2 Stunden das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle vorgenommen werden.

Dabei kann es dann zu skurrilen Situationen kommen.

Ein Dorfbewohner  hat einen großen Haufen Baumschnitt im Garten aufgeschichtet, den er abends verbrennen möchte. Das Feuer lodert wunderbar.
Die Feuerwehrsirene geht und der Mann zieht die Feuerwehrschutzkleidung an, denn er ist auch bei der örtlichen Feuerwehr.
Da fährt ein Polizeiwagen vor und mehrere Feuerwehrmänner kommen vorbei.
Ein Autofahrer hat von der Landstraße aus das Feuer gesehen und die Feuerwehr alarmiert.

So konnte er sein eigenes Feuer löschen.