beim Finanzausgleich.
Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat die Kürzung für Gemeinden mit weniger als 200 Einwohnern für unrechtens erklärt.

Damit erhalten auch kleine Gemeinden in Zukunft ungekürzte Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, die Zahl der Einwohner wird auch künftig mit 100% statt mit 95% bei der Berechnung der Zuwendungen angesetzt.

Das ist gut. Auch für Gribow.

Dorf in "Schwedisch Pommern"

  2 Antworten zu “Keine Kürzungen für kleine Gemeinden”

Kommentare (2)
  1. wirklich gut? was kann denn eine solch kleine Gmeinde mit dem Haushalt noch an Investitionen stemmen? Das Mittel des arroganten Innenministers, die kleinen Gmeinden auf diesem Wege zu zwingen, war falsch, aber die Idee richtig: die Gemeinden müssen größere Einheiten bilden. Gut ist deshalb die Entscheidung des LVG nur, wenn Gribow trotzdem den Weg der Vernunft einschlägt.

  2. den Weg der Vernunft? Ich dreh mal die Frage um, welche Investitionen sollte denn eine (aussterbende) Gemeinde eigentlich stemmen müssen? Oder anders, wie sehen Sie die Entwicklungsmöglichkeiten einer sooo kleinen Gemeinde nach einer Fusion? Wo liegen eigentlich die Sparpotenziale bei Gemeindefusionen, gibt es schon konkrete Zahlen? Interessantes Thema, auch mit Hinblick auf die geplante Kreisgebietsreform, allerdings gibt es auch dort nur Schätzungen, allenfalls vage Vermutungen…
    Die schon die vollzogene Ämterfusion sollte doch Ergebnisse liefern können…
    Übrigens, den Weg der Vernunft hat man im Nachbarland auch eingeschlagen, dort hat man eine ebenfalls lange diskutierte Kreisgebietsreform einfach mal abgesagt…

   

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LandArt II Raps und Weite Flatterulme @gribowski_peenewiesen_02 8. April 2011 Im Kuhstall Im Stall
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