Keine Kürzungen für kleine Gemeinden

beim Finanzausgleich.
Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat die Kürzung für Gemeinden mit weniger als 200 Einwohnern für unrechtens erklärt.

Damit erhalten auch kleine Gemeinden in Zukunft ungekürzte Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, die Zahl der Einwohner wird auch künftig mit 100% statt mit 95% bei der Berechnung der Zuwendungen angesetzt.

Das ist gut. Auch für Gribow.

Dorf in "Schwedisch Pommern"