Gemeinde Gribow gegen Windkraftanlagen

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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 14.04.2010
Öffentlicher Teil

Stellungnahme als Nachbargemeinde zum Bauleitplan der Gemeinde Groß-Kiesow

Die Gemeindevertretung Gribow hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB zu den Bauleitplanverfahren der Gemeinde Groß Kiesow (Bebauungsplan Nr. 2 „Windpark Dambeck Ost“ und Sachlicher Teilnutzungsplan für die Ausweisung von Windenergieflächen) folgende Bedenken:

Die Gemeinde Gribow ist gegen die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Groß Kiesow, angrenzend an das Gemeindegebiet Gribow. Ebenso ist die Gemeinde gegen eventuelle Planungen von Windkraftanlagen in der Gemeinde Züssow, Gemarkung Ranzin.

Begründung:
Die Ausweisung als Tourismusraum sollte im Vordergrund stehen. Hier ist insbesondere das Projekt der „Vorpommerschen Dorfstraße“ zu benennen. Die Vernetzung historischer Strukturen auch an angrenzende Gemeinden ist in der Tourismusentwicklung ein Schwerpunkt. In Lüssow befindet sich das Schloss und der Landschaftspark sowie das Traditionelle Vorpommersche Landgut mit Ausstellungen und Museum. In der Gemeinde Schmatzin ist die historische Gutsanlage Schlatkow mit Galerien und Radlerstützpunkt ansässig. In Gribow wird durch den Betriebssitz der Beschäftigungsgesellschaft ASF im Gutshaus die Tourismusentwicklung ausgebaut. Es wird ein Gutscafé im ehemaligen Rittergut betrieben. Nach Abschluß umfangreicher Restaurierungs- und Umbauarbeiten zeigt sich der historische Pferdestall auf dem Traditionsgut Gribow in neuem Glanz. Hier wird eine Pferdepension betrieben. Der Pferdehof bietet seinen Gästen Kutsch- und Kremserfahrten in die Umgebung an u.a. auch zum Schloß Ranzin, zur Melkerschule in Schlatkow und zur Peene. Ein weiterer Ausbau der historischen Gutsanlage ist geplant.
Die natürliche Eigenart der Landschaft (weites flaches Land) wird durch die Errichtung von Windkraftanlagen gestört, auch dahingehend, dass diese Anlagen mit Gefahren- und Hindernissignalen ausgestattet werden müssen.
Das Orts- und Landschaftsbild wird verunstaltet.
Durch den erforderlichen Wegebau zu den einzelnen Windkraftanlagen werden Ackerflächen zerstückelt. Aus ökologischer Sicht ist die landwirtschaftliche Nutzung in Frage gestellt.
Weiterhin möchte die Gemeindevertretung auf die WKA-Hinweise M-V vom  20. Oktober 2004 hinweisen. Der empfohlene Mindestabstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen bei WKA mit einer Gesamthöhe über 100m beträgt 800m; der Abstand zu den Wohngebieten 1000m.
Hier positioniert sichdie Gemeindevertretung ganz klar für eine Gleichbehandlung der Lebensqualität aller Bürger – und zwar keine Abstände zu Wohngebäuden unter 1.000m.
Die Gemeindevertretung befürchtet, dass durch die Errichtung von Windkraftanlagen in Bezug der Geräuschemissionen ebenfalls die Lebensqualität der Gribower Bürger eingeschränkt wird.

Quelle: Züssower Amtsblatt, Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Züssow, Jahrgang6, Nummer 05, Mittwoch den 12. Mai 2010, Seite 7